Segelflug
Segelflug – Was ist das?
Lautloses Fliegen, Höhe gewinnen mit Sonnenenergie, hoch über der Landschaft gleiten, stundenlang, das Gefühl grenzenloser Freiheit. Diese Art des Fliegens, dem Vogelflug abgeschaut, vermittelt Faszination und Begeisterung.
Segelfliegen ist Gemeinschaftssport, zeitintensiv, viel Hände müssen helfen, damit jeder mal an die Reihe kommt. Die Eigenleistungen der Vereinsmitglieder bei der Instandhaltung des Fluggeländes, des Fluggerätes und der technischen Einrichtungen (unter der Leitung und Aufsicht von ausgebildetem technischem Personal) tragen dazu bei, die Kosten niedrig zu halten.
Jugendliche können die Ausbildung schon mit 14 Jahren beginnen. Sie dauert ca. 2 - 3 Jahre (Theorie und Praxis) und führt zur Privatpilotlizenz, Beiblatt C.
Kurze Lizenzbezeichnung: PPL-C, GPL
Beginn der Ausbildung ab Alter 14 Jahren möglich
Mit wie vielen Jahren kann ich meinen „Schein“ erwerben?
Die Fluglizenz Luftfahrerschein für Privatluftfahrzeugführer kann mit Alter 16 Jahren erworben werden.
Varianten der Luftsportart:
- Segelkunstflug
- Streckensegelflug
Ausbildungsdauer:
In der Regel 2 - 3 Jahre
Diese Ausbildungsabschnitte teilen sich wie folgt auf:
Ausbildungsabschnitt A (Anfängerschulung)
- Im Ausbildungsabschnitt A wird man in verschiedene Relevante Themen eingeführt z.B.
- Verhalten auf dem Flugplatz und Flugbetrieb
- Einweisung in den Schuldoppelsitzer
- Transport und Montage eines Segelflugzeuges
- Handhabung des Rettungsfallschirmes und Haubennotabwurfes
- Wirkungsweise und Bedienung der Ruder/ Start- Landehilfen/ Trimmung
- Startarten (Windenstart, Flugzeugschlepp etc.)
Den Ausbildungsabschnitt A legt man mit einer kleinen „Prüfung“ in 3 Alleinflügen ab.
Ausbildungsabschnitt B
In diesem Abschnitt baut der Flugschüler seine Fähigkeiten in Alleinflügen und in Flügen mit Fluglehrer weiter aus. Der Flugschüler wird in das Thermikfliegen eingeführt und soll lernen wie man diese erkennt und nutzt. Auch dieser Abschnitt wird mit 3 kleinen „Prüfungsflügen“ abgelegt.
Ausbildungsabschnitt C
In diesem Abschnitt wird das Thermikfliegen besonders hervorgehoben. Hier muss ein Flugschüler im Alleinflug einen 30-Minütigen Thermikflug schaffen. Außerdem wird ein Seitengleitflug (Slip) gefestigt. In der Regel werden in diesem Abschnitt die ersten Umschulungen auf ein „Einsitzer“ Einsitziges Segelflugzeug vorgenommen. Zum Ende dieses Abschnittes gehören wieder 3 kleine „Prüfungsflüge“.
Theoretische Ausbildung:
- Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften, einschließlich Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Flügen nach Sichtflugregeln,
- Navigation,
- Meteorologie,
- Aerodynamik,
- allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik,
- Verhalten in besonderen Fällen,
- menschliches Leistungsvermögen.
Kosten:
In der Regel entsteht in jedem Verein eine Aufnahmegebühr sowie Mitgliedsbeiträge die geleistet werden müssen, diese sind in jedem Verein/Ausbildungsstätte unterschiedlich. Die Ausbildungskosten können leider nicht fest definiert werden, da sie von Flugschüler zu Flugschüler unterschiedlich sein können. In den Schleswig-Holsteinischen Vereinen bezahlt man meist für einen Flug eine Startgebühr und eine Gebühr pro Minute, da die meisten Fluglehrer auf Ehrenamtsbasis Flugschüler ausbilden, können die Kosten so gering wie möglich gehalten werden. Bei den Flugkosten kommt es z.B. bei Segelfliegern auch auf die Startart drauf an, da man in der Regel für einen Flugzeugschlepp eine Minutengebühr und für einen Windenstart eine einmalige Startgebühr bezahlt.
Formulare:
Formulare für die Prüfung oder ähnliches sind im Downloadbereich in dem entsprechenden Ordner zu finden.
Weitere Informationen:
Howard E. Mills [email]
Im Hauen 227
25421 Pinneberg
Tel. 04101 / 76422
Mobil 0172-8444566
Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 15. November 2011 um 08:03 Uhr


